Wartezeit bei Private Krankenversicherung

Bevor Leistungen der privaten Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können, ist eine Wartezeit einzuhalten. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Von der Wartezeit kann jedoch abgesehen werden, wenn eine lückenlose Vorversicherung vorliegt, aber auch bei Unfällen oder einer Kindernachversicherung entfällt die dreimonatige Wartefrist. In einigen Fällen müssen Sie jedoch auch besondere Wartezeiten einhalten, so zum Beispiel bei einer Entbindung, bei Psychotherapie oder bei einer Zahnbehandlung. Sofern vor Ablauf der Wartezeit eine Behandlung notwendig wird, werden Leistungen erst ab dem Tag nach Ablauf der Wartezeit überwiesen. Die jeweils individuellen Wartezeiten können Sie in den Vertragsbedingungen der Versicherungsunternehmen erkennen.

Für einen Vergleich der Versicherungstarife können Sie unseren PKV Tarifrechner nutzen, der Ihnen auch einen Überblick über die einzelnen Vertragsbestandteile gibt.