Private Krankenversicherung Versicherungspflichtgrenze 2010 2009 2008 2007

Die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, gibt an, bis zu welchem Einkommen Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Erst dann, wenn das Brutto-Einkommen die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreitet, können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt aktuell bei 49.950 Euro pro Jahr. Sie wird von der Bundesregierung jährlich neu festgelegt und steigt analog der allgemeinen Lohnsteigerung in Deutschland. Noch im Jahr 2007 betrug die Versicherungspflichtgrenze lediglich 47.700 Euro, 2008 betrug sie 48.150 Euro. Wenn Ihr Einkommen in den letzten drei Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat, können Sie den Wechsel in die private Krankenversicherung vornehmen. Unser Online Krankenversicherungsrechner zeigt Ihnen, welche Kostenvorteile Sie hierbei erzielen können.