Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010, 2009, 2008, 2007

Unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz JAEG) versteht man die Brutto-Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 können Sie die Versicherungsfreiheit jedoch nur dann nutzen, wenn Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschreiten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in jedem Jahr von der Bundesregierung auf Basis der allgemeinen Lohnsteigerung angepasst. Daher wurde die JAEG in den Jahren 2007 – 2010 jährlich angehoben. Lag sie im Jahr 2007 bei 47.700 Euro jährlich, stieg sie im Jahr 2010 auf 49.950 Euro.

Sofern Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, können Sie mit unseren Online Rechner zur privaten Krankenversicherung berechnen, welche Kosten bei der privaten Krankenkasse anfallen und welche Vorteile Sie durch einen Wechsel erzielen können.