Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze 2010 2009 2008 2007

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung werden als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen berechnet. Somit müssen Besserverdiende auch höhere Beiträge für die Sozialversicherung bezahlen. Um die Belastung jedoch zu begrenzen, gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Beim Überschreiten dieser Einkommensgrenze, die im Jahr 2010 bei 45.000 Euro jährlich liegt, steigt der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung nicht weiter an. Wird dann noch drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschritten, ist sogar ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

Die Beitragsbemessungsgrenze wird in jedem Jahr neu festgelegt. Lag sie im Jahr 2007 noch bei 42.750 Euro, stieg sie bereits im Jahr 2008 auf 43.200 Euro und im Jahr 2009 auf 44.100 Euro. Wenn Sie den weiteren Beitragssteigerungen der gesetzlichen Krankenversicherung entgehen wollen und die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie unseren Krankenkassenrechner nutzen und hiermit Ihren neuen Beitrag für die private Versicherung berechnen.